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Smart Tachograph legt Datenschutzlücken offen
von Marina Gabriel
Der neue Smart Tachograph verschärft die Datenschutzanforderungen im Fuhrpark: Warum Fahrer ihre Daten zurückhalten, welche Folgen das für Unternehmen hat und wie Motivation statt Zwang zu funktionierenden Telematikprozessen führt.
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Zwar gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bereits seit dem 25. Mai 2018, und auch zuvor existierten entsprechende Regelungen. Doch insbesondere im Bereich der Flottenmanagement- und Telematiksysteme wurden datenschutzrechtliche Vorgaben vielerorts ausgeblendet. Diese Systeme übermitteln neben Fahrzeugortungsdaten in der Regel auch Live-Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten an die Disposition – ein Aspekt, der nun stärker denn je ins Zentrum rückt.
Der Smart Tachograph macht diese Versäumnisse sichtbar. Beim erstmaligen Einstecken der Fahrerkarte werden Fahrer aktiv gefragt, ob ihre personenbezogenen Daten – insbesondere die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten – übermittelt werden dürfen oder nicht. Wie im Fachbuch „Digitale Fahrtenschreiber von A-Z“ erläutert, gelten diese Daten gemäß Anhang 1C der Tachographenverordnung als personenbezogen. Verweigert ein Fahrer die Zustimmung, stehen der Disposition die entsprechenden Live-Daten nicht oder nicht mehr zur Verfügung. Dieses Recht ist durch die Tachographenverordnung und die DSGVO eindeutig gedeckt.
Unternehmen suchen nach Lösungen – oft vergeblich
Immer mehr Unternehmer sehen sich nun mit der Situation konfrontiert, dass Fahrer ihre Zustimmung verweigern – und fühlen sich machtlos. Täglich erreichen Branchenexperten Anfragen, wie man gegen die Entscheidung eines Fahrers vorgehen könne. Manche Unternehmen befürchten, ihrer Pflicht zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten nicht mehr nachkommen zu können.
Doch diese Sorge ist unbegründet: Die geltenden Vorschriften verlangen keine lückenlose Live-Überwachung. Entscheidend ist, dass Unternehmen organisatorische Maßnahmen schaffen, um die Einhaltung der Regelwerke zu ermöglichen, und regelmäßige Kontrollen durchführen. Die Häufigkeit ist gesetzlich nicht festgelegt; Gerichtsentscheidungen weisen maximal auf wöchentliche Überprüfungen hin. Zudem bleibt der Remote Download der Daten – unabhängig von der Zustimmung des Fahrers – weiterhin möglich, sodass hier keine rechtliche Lücke entsteht.
Fazit: Motivation statt Zwang
Auch wenn es für Unternehmen frustrierend sein mag, dass ein einziger Tastendruck ein teures Telematiksystem in Teilen lahmlegen kann: Eine Lösung durch Zwang ist ausgeschlossen. Stattdessen ist nun Kommunikation und Motivation gefragt. Fahrer müssen verstehen, welchen Mehrwert die Einbeziehung ihrer aktuellen Lenk- und Ruhezeiten in die Tourenplanung haben kann. Eine optimierte Planung bietet auch ihnen Vorteile – etwa ein planbarer Feierabend oder gesicherte freie Wochenenden.
Werden Telematiksysteme jedoch nur im Sinne des Unternehmens genutzt, ohne den Nutzen für die Fahrer transparent zu machen, entsteht schnell Widerstand. Nur ein fairer, partnerschaftlicher Umgang kann sicherstellen, dass moderne Systeme ihr volles Potenzial entfalten – zum Vorteil von Fahrer, Unternehmen und Verkehrssicherheit.
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