BKF-Weiterbildung bei SBS – Berufskraftfahrerqualifikation und Module
Berufskraftfahrerqualifikation – was hinter den „Modulen“ steckt
"Die Schulungen sind nicht langweilig, sondern spannend und praxisnah"
Die BKF-Weiterbildung ist durch eine EU-Richtlinie, die das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nationales Recht umgesetzt hat, für alle betroffenen Fahrer Pflicht. Die meisten Fahrer haben ihren Beruf bisher auf Grundlage ihres Führerscheins ausgeübt, nur wenige haben die Ausbildung zum Berufskraftfahrer als Lehrberuf oder berufsbegleitend absolviert.
Um die Qualifikation der Fahrer in der EU und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen alle Fahrer, die im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen Fahrzeuge fahren, für die mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (Güterbeförderung über 3,5 t zulässiger Höchstmasse) oder D1 (Personenbeförderung bis zu 16 Fahrgastplätzen) notwendig ist, eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige BKF-Weiterbildung absolvieren und nachweisen. Die Grundqualifikation ist nur erforderlich, wenn die Fahrerlaubnisklasse nach dem 09.09.2008 (Bus) beziehungsweise dem 09.09.2009 (Lkw) erteilt wurde.
Betroffen sind grundsätzlich alle diese Fahrer, egal ob sie im Werksverkehr oder für öffentliche Körperschaften wie Kommunen im Einsatz sind. Beförderungen zu privaten Zwecken sind vom Gesetz ausgenommen. Über weitere mögliche Ausnahmen vom BKrFQG informieren wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Die sogenannten Module
Die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem BKrFQG wird im Sprachgebrauch auch als „Berufskraftfahrerqualifikation Module“ bezeichnet. Warum sprechen aber alle von fünf Modulen? Das zeigt der Wortlaut des § 4 BKrFQV:
(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden.
Hinweis: Die frühere Einschränkung zur einmaligen Wiederholung von Unterkenntnisbereichen gilt seit dem 18.08.2026 nicht mehr.
(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Eine Ausbildungseinheit kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden.
(3) Mindestens eine Ausbildungseinheit umfasst einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.
Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV
In den drei Kenntnisbereichen (keine Prüfung notwendig) werden Ihnen Kenntnisse aus folgenden Themenbereichen vermittelt:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
- Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Das BKrFQG und die Durchführungsverordnung BKrFQV kennen den Begriff „Module“ also nicht.
Warum sprechen dann viele von fünf Modulen?
Die führenden Verlage für Aus- und Weiterbildungsmedien haben die Kenntnisbereiche eigenständig in fünf „Module“ zusammengefasst. Deshalb hat sich bei Teilnehmern und den meisten Ausbildungsstätten dieser Sprachgebrauch durchgesetzt. Die Themen können aber ganz nach Ihren Anforderungen zusammengestellt werden. Gern erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Schulungen mit einer auf Sie abgestimmten Auswahl an Themen (Kenntnisbereichen). Wichtig ist nur, dass in den 35 Stunden Themen aus allen drei Kenntnisbereichen behandelt werden.
Beispiele für Bausteine, die als Teil der Weiterbildung zählen, sind das ECO-Training und das Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus. Weitere Themen finden Sie unter Schulung.
Praxis, die im Gedächtnis bleibt
Nur zuhören und zusehen bringt keinen nachhaltigen Lernerfolg, selbst machen schon. An über 100 Trainingsgeräten für den digitalen Tachographen lassen sich alle Unsicherheiten beseitigen, und viele hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und sogar Kontrollkarten) stellen sicher, dass jeder Teilnehmer ausreichend üben kann. Sie lernen die Unterschiede der einzelnen Geräte kennen und die neuesten Gerätegenerationen, wie den VDO DTCO 4.0e und 4.1, den SE 5000 Connekt, den SE 5000-8.1 und den EFAS 5.0.
Reine PowerPoint-Vorträge sind nicht geeignet, neue Erkenntnisse praxisgerecht zu vermitteln: Fahrer sind Praktiker und müssen Kenntnisse erleben und spüren, ob beim Sicherheitstraining, am digitalen Fahrtenschreiber oder bei der Ersten Hilfe.
Nicht alles ist neu
Nicht alles wird neu sein, was in den Schulungen behandelt wird. Vorhandene Kenntnisse immer wieder aufzufrischen ist aber genauso wichtig. Ziel ist auch, Bekanntes zu überdenken und Zusammenhänge zu erkennen. Dafür sorgen wir durch unsere eigenen Praxiserfahrungen als Fahrer und Unternehmer.
Ein Gewinn für das Unternehmen
Eine BKF-Schulung darf nicht nur Geld und Zeit kosten, sie sollte unter dem Strich einen Gewinn für das Unternehmen bringen. Wenn Ihre Fahrer mehr wissen, entstehen weniger Schäden und Bußgelder, und die Kunden sind zufriedener. Mit SBS haben Sie einen innovativen Partner aus der Praxis.
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