Schulung Lenk- und Ruhezeiten für Lkw und Bus – Sozialvorschriften verständlich erklärt

Arbeitszeiten, Lenkzeiten und Ruhezeiten für Lkw- und Busfahrer

"Die Nichteinhaltung der Lenkzeiten stellt immer noch die häufigste Beanstandung bei Kontrollen dar."

Lenk- und Ruhezeiten gehören zu den sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Nach Mitteilung des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) ist die Nichteinhaltung der Lenkzeiten bei Lkw und Bus immer noch die häufigste Beanstandung bei Kontrollen. Meist sind Fahrern und Unternehmen die komplexen und umfangreichen Vorschriften nicht hinreichend bekannt.

Das kann zu hohen Bußgeldern führen. Betroffen sind nicht nur Ihre Fahrer, denn der Unternehmer wird zunehmend in die Pflicht und vor allem in die Haftung genommen. In der Regel muss er mit dem empfindlichen Bußgeld rechnen, das gegen seine Fahrer verhängt wurde.

Pausencountdown und Lenkzeitanzeige im Fahrzeug

Hohe Bußgelder – die Pflichten des Unternehmers

Schon in Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hat der Gesetzgeber die Pflichten des Unternehmers erweitert und klar definiert. Der Unternehmer muss die Arbeit seiner Fahrer so organisieren, dass alle einschlägigen Vorschriften eingehalten werden können. Er muss die Fahrer regelmäßig schulen und anweisen und damit sicherstellen, dass sie die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten im Güter- und Personenverkehr beherrschen.

Darüber hinaus muss er die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig kontrollieren. Mehr zu Haftung und Bußgeldern lesen Sie unter Unternehmerpflichten und Bußgeldbescheide.

Schulung Lenk- und Ruhezeiten LKW und Bus

Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die deutsche Fahrpersonalverordnung regeln die Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer. Zusätzlich ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Wie komplex die Materie ist, zeigt sich vor allem, wenn die Mitgliedstaaten die Vorschriften unterschiedlich auslegen. Typische Fragen aus der Praxis:

  • Darf die wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf eine Ruhezeit unterbrochen werden?
  • Was hat es mit der Fährenregelung auf sich?
  • Welche Fahrtunterbrechungen muss der Fahrer eines Linienbusses einhalten?
  • Gibt es Ausnahmen, etwa die Handwerkerregelung?
  • Darf der Fahrer die Lenkzeit überschreiten, weil er in einen Stau gekommen ist?

Schulungsinhalte

Alle diese Fragen stammen aus Ihrem Alltag und werden in jeder Schulung gestellt. Sie dürfen kompetente Antworten erwarten.

  • Kennen Sie alle Vorschriften im Detail?
  • Wissen Sie, worauf Sie besonders achten müssen?
  • Sind Sie methodisch und didaktisch in der Lage, Fahrer zu schulen?
  • Was ist, wenn der Fahrer aufgrund eines Unfalls seine Lenkzeit nicht mehr einhalten kann?
  • Was passiert, wenn der Fahrer seine Ruhezeit unterbrechen muss?

Ergänzend prüfen Sie das Wissen Ihrer Fahrer mit dem Wissenscheck der SBS FleetPilot360 App.

Fahrzeitinformation: Lenk- und Ruhezeiten im Überblick

Kompetenz auch als Sachverständiger

Aus Erfahrung wissen wir, dass Unternehmer und Disponenten mit dieser Thematik oft genauso überfordert sind wie Fahrer in ihrem hektischen Alltag. Die Kompetenz von Olaf Horwarth beruht auf ständiger Fortbildung, der Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen der EU-Kommission und seiner Tätigkeit als personenzertifizierter Sachverständiger bei Gericht. Er war unter anderem regelmäßig in die Änderungsanträge im Rahmen des Mobility Package 1 der EU involviert.

Wir bieten deshalb hochwertige, intensive Schulungen zu diesem Thema an, in der Regel in Verbindung mit dem Digital Tachograph Training. Und das nicht nur für Fahrer, denn Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten sind besonders für Disponenten wichtig, um regelkonform planen zu können. Deshalb veranstalten wir auch mit verschiedenen Verbänden Spezialseminare für Unternehmer, Disponenten und Verkehrsleiter.

SBS Fleet-Competence

Keine monotonen Power-Point-Vorträge, denn nur Praxis bringt nachhaltigen Lernerfolg!

Unsere aktuellen Schulungstermine finden Sie hier. Natürlich planen wir öffentliche Termine oder Inhouse-Schulungen auch gerne auf speziellen Kundenwunsch! Der Vorteil für Sie bei einer Inhouse-Schulung ist, dass ganz speziell auf Ihre Situation eingegangen werden kann.

Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

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Praxisseminare für Fahrer und verantwortliche Personen

Praxisseminare machen die Zusammenhänge leicht und nachhaltig verständlich. Wir binden die Teilnehmer von Beginn an aktiv ein, damit das Lernen leichter fällt. Ergänzend haben wir den Praxisleitfaden „Alles auf einen Blick“ entworfen, der Fahrern und Disponenten einen umfassenden, leicht verständlichen Überblick gibt. Öffentliche Termine oder Inhouse-Schulungen planen wir auch gern nach Ihren Wünschen. Sprechen Sie uns einfach an, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.