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Smart Tacho 2 Schulungspflicht: Praxis-Training

von Marina Gabriel

Smart Tacho 2 Pflicht & Schulung: Alles zu Funktionen, Umrüstung, Lenk- und Ruhezeiten, digitalen Fahrtenschreibern, VSI-Verstößen und praxisnahen Seminaren für Fuhrparkbetreiber in Deutschland

Bereits seit dem 21. August 2023 ist der sogenannte Smart Tachograph 2 für erstmals zugelassene Fahrzeuge, die unter die Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 und damit auch unter die Tachographenverordnung (EU) 165/2014 fallen, zur Pflicht geworden. Bestandsfahrzeuge, die in einem anderen Land als dem Zulassungsstaat eingesetzt werden, müssen seit 20.08.2025 ebenfalls mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein.
 
Bereits seit dem 21. August 2023 ist der sogenannte Smart Tachograph 2 für erstmals zugelassene Fahrzeuge, die unter die Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 und damit auch unter die Tachographenverordnung (EU) 165/2014 fallen, zur Pflicht geworden. Bestandsfahrzeuge, die in einem anderen Land als dem Zulassungsstaat eingesetzt werden, müssen seit 20.08.2025 ebenfalls mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein.

Der sogenannte intelligente Fahrtenschreiber wurde bereits im Juni 2019 eingeführt und verpflichtend für Erstzulassungen seit dem 15.6.2019. Bereits diese sogenannte Generation 2 der Fahrtenschreiber brachte umfangreiche Neuerungen mit sich. So speichert bereits dieser inzwischen als Smart Tacho 1 bezeichnete Fahrtenschreiber die Positionsdaten (GNSS - Koordinaten) bei Arbeitsbeginn, Arbeitsende und alle 3 Stunden Lenkzeit des Fahrzeugs. Schon damals sahen viele Fuhrparkbetreiber aufgrund der Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers in der Version 1 die Notwendigkeit, ihre Fahrer zu schulen. Das gleiche wiederholt sich jetzt nach der Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers in der Version 2, kurz Smart Tacho 2 (Generation 2 Version 2) erneut.

Bereits seit vielen Jahren können sich Fuhrparkbetreiber und Trainer in speziellen Praxisseminaren zu ihren Pflichten und über alle relevanten Fakten rund um den Smart Tachograph weiterbilden. Die sogenannten Unternehmerseminare zeigen Pflichten, Risiken und Lösungen für Fuhrparkbetreiber im Güter- oder Personenverkehr auf. Verantwortliche Personen in diesen Unternehmen erfahren so alles rund um die Themen Smart Tachograph Version 2, die Zukunft des EU-Formblatts sowie die neue Berechnung der Risikoeinstufung.

Mitunter sind durch die vorgenannte Umrüstpflicht in vielen Unternehmen ein Großteil der Fahrzeuge bereits mit dieser Generation 2 Version 2 ausgestattet. Diese Situation macht sich auch bei SBS Fleet-Competence durch eine gestiegene Nachfrage nach Schulungen bemerkbar, wie Inhaber Olaf Horwarth berichtet. Denn auch die Version 2 verfügt über neue Funktionen, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Eingabe von Be-/Entlade – Tätigkeiten. „Viele Unternehmen fragen explizit nach einer Schulung für den Smart Tacho 2“, so Olaf Horwarth. „Wir wollen unsere Fahrer auf den neuen Tacho schulen „wird einer seiner Kunden zitiert. Andere Unternehmen wollen die Schulung jedoch erst durchführen, wenn alle ihre Fahrzeuge auf den Smart Tacho 2 umgerüstet sind.

Bei aller Freude über die durch den Smart Tacho 2 noch einmal gestiegene Nachfrage gibt Olaf Horwarth jedoch zu bedenken, dass die meisten Fuhrparkbetreiber die Situation und insbesondere die Fähigkeiten und Kenntnisse ihrer Fahrer in Bezug auf den Umgang mit dem Fahrtenschreiber völlig falsch einschätzen. „In den mehr als 200 Schulungen, die wir pro Jahr mit unserem Team durchführen, werden die Defizite ausnahmslos in jeder Schulung deutlich. Und das gar nicht einmal beim Smart Tachograph, sondern bei der grundsätzlichen Bedienung der Fahrtenschreiber und natürlich ganz speziell beim Nachtrag“, erläutert Olaf Horwarth die Situation.

Schulungen zum Digitalen Tacho sind nicht nur gesetzliche vorgeschrieben, sie sind auch dringend notwendig. Schlussendlich haftet der Unternehmer für die Verstöße seiner Fahrer. Und dies eben nicht nur bei Verstößen gegen die Lenk- oder Ruhezeiten, sondern insbesondere auch bei falscher Bedienung der Fahrtenschreiber.

Mit dem Fahrtenschreiber sollen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten überwacht werden. Eine nicht ordnungsgemäße Bedienung erschwert eine solche Kontrolle oder macht sie sogar unmöglich. Daher ist der Großteil der möglichen Verstöße gegen die korrekte Benutzung des Digitachos auch als sogenannte VSI (very serious infringement - sehr schwere Verstöße) eingestuft und können beim Unternehmer mit bis zu 750,-€ pro Tag (bei Fahrlässigkeit die Hälfte) zu Buche schlagen.

Sorgen Sie daher vor und lassen Sie Ihre Fahrer schulen – und zwar in der Praxis. Mehr zu den in Deutschland einmaligen Praxisschulungen erfahren Sie auch unter https://www.sbs-info.de/schulung/digital-tachograph-training

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Inhaber Olaf Horwarth

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