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Online-Seminar informiert über neue Fahrtenschreiberpflicht
von Marina Gabriel
Neue EU-Regelung erweitert ab Juli 2026 die Tachographenpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge über 2,5 Tonnen: Ein Online-Seminar von SBS Fleet Competence zeigt Unternehmen, wann ihr Fuhrpark betroffen ist und welche technischen sowie organisatorischen Pflichten entstehen.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Vorgaben der EU-Tachographenverordnung, die auch viele leichte Nutzfahrzeuge betreffen. Unternehmen mit entsprechenden Fahrzeugen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Das Online-Seminar „Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026“ der SBS Fleet Competence aus Salem am 19. März 2026 von 9:00 bis 10:30 Uhr gibt hierzu einen kompakten Überblick.
Hintergrund ist die Erweiterung des Geltungsbereichs der EU-Vorschriften: Künftig fallen je nach Einsatz auch sogenannte LCV (Light Commercial Vehicles) mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen unter die Tachographenpflicht. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem digitalen Fahrtenschreiber der neuesten Generation ausgerüstet sein. Für viele Unternehmen im Handwerk, im Servicebereich oder in der Logistik stellt sich damit die Frage, ob und in welchem Umfang der eigene Fuhrpark betroffen ist.
Im Online-Seminar erläutern die Experten von SBS Fleet Competence praxisnah, wann die neuen Regelungen greifen und welche technischen sowie organisatorischen Anforderungen auf Unternehmen zukommen. Teilnehmende erhalten zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen, etwa:
- Welche Fahrtenschreiber für diese Fahrzeugklasse zugelassen sind
- Welche technischen Voraussetzungen für den Einbau im Fahrzeug notwendig sind
- Wo und von wem ein Fahrtenschreiber installiert werden kann
- Was zu beachten ist, wenn kein Geschwindigkeitssensor vorhanden ist
- Ob auch Pkw betroffen sein können
- Ob Fahrer künftig die Schlüsselzahl „95“ benötigen
Darüber hinaus geben die Referenten einen Überblick über die zusätzlichen Pflichten für Fuhrparkbetreiber, die sich aus der Erweiterung der EU-Verordnung ergeben.
Unternehmen sollten das Thema nicht unterschätzen: Wird ein vorgeschriebener Fahrtenschreiber nicht eingebaut, drohen Bußgelder von rund 1.500 Euro. Zusätzlich können bis zu 750 Euro für fehlende Nachweise der vorangegangenen 56 Tage anfallen. Im Ausland kann sogar die Weiterfahrt untersagt werden.
„Viele Informationen zu diesem Thema kursieren derzeit im Internet oder in sozialen Medien – nicht alle davon sind korrekt“, betont der Veranstalter. Ziel des Seminars sei es daher, verlässliche und praxisnahe Informationen zu liefern und individuelle Fragen der Teilnehmenden zu klären.
Das Online-Seminar richtet sich insbesondere an Fuhrparkverantwortliche, Unternehmer und Disponenten, die Fahrzeuge im Bereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen einsetzen. Für Unternehmen, die vom erweiterten Geltungsbereich betroffen sind, empfiehlt SBS Fleet Competence zudem weiterführende Spezialseminare für Fuhrparkbetreiber.
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