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Neue Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Seit dem 22.05.2024 gelten für alle Busfahrer im sogenannten Gelegenheitsverkehr (Reiseverkehr) geänderte und flexiblere Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten.

Die EU-Verordnung 1258/2024 hat die bestehende Verordnung (EG) 561/2006 in einigen Teilen geändert, um die starren Vorschriften an die Besonderheiten des Bus-Gelegenheitsverkehrs anzupassen. Die Branche verspricht sich davon mehr Wettbewerbsgleichheit und hofft, mit diesen flexibleren Regelungen auch neue Fahrer gewinnen zu können. Reisebusfahrer können seit dem 22.05.2024 ihre Pausenzeiten flexibel einteilen. Auch die täglichen Ruhezeiten können nun an die Besonderheiten eines Tagesablaufs angepasst und verschoben werden.

Allerdings gibt es einige Bedingungen bei der Inanspruchnahme der neuen Regeln zu beachten. Denn der Verordnungsgeber wollte bei aller Flexibilität sicherstellen, dass diese nicht zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheit oder den Arbeitsbedingungen führt.

Im Wesentlichen in folgenden Regelungen geändert:
  • Fahrtunterbrechungen und deren Aufteilung
  • Tägliche Ruhezeit und deren Beginn
  • Die sogenannte 12-Tage-Regelung
  • Nachweis und Dokumentationspflichten
Zugleich wurde durch eine weitere Änderung der Verordnung (EG) 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten erweitert, Sanktionen für in einem anderen Land begangene Verstöße zu verhängen. Dies gilt jetzt auch für Verstöße gegen die Bedienung des Digitalen Tachos bzw. des Smart Tachos.

Unternehmer und verantwortliche Personen in Verkehrsunternehmen sollten die Besonderheiten und die Fallstricke der neuen Regeln bestens kennen, um Bußgelder zu vermeiden!

SBS Fleet-Competence bietet hierzu am 18.06.2024 ein Online-Seminar speziell zu den Änderungen der VO (EG) 561/2006 an. Nähere Informationen erhalten Sie über den folgenden Link: Änderung der Verordnung (EG) 561/2006

In diesem Zusammenhang empfiehlt SBS Fleet-Competence auch das Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus für verantwortliche Personen in Verkehrsunternehmen. Das Präsenzseminar gilt auch als Weiterbildung im Sinne des BKrFQG.

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Inhaber Olaf Horwarth

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