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Neue Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026

von Marina Gabriel

Ab dem 1. Juli 2026 greift eine wesentliche Erweiterung der EU-Tachographenverordnung: Je nach Einsatz fallen künftig auch sogenannte Light Commercial Vehicles (LCV) mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen in den Geltungsbereich. Diese Fahrzeuge müssen dann mit einem digitalen Fahrtenschreiber der neuesten Generation ausgestattet sein. Für viele Unternehmen bedeutet das neue Pflichten, technische Fragen – und ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko bei Fehleinschätzungen.

Um Fuhrparkbetreiber, Unternehmer und Verantwortliche frühzeitig und praxisnah zu informieren, bietet SBS Fleet-Competence am 16.02.2026 von 9:00 bis 10:30 Uhr eine kompakte Online-Schulung „Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026“ an.

Im Online-Seminar erläutern die Experten von SBS Fleet-Competence detailliert, wann und in welchem Umfang Fuhrparks von der neuen Regelung betroffen sind. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wird analysiert, welche Fahrzeuge unter die Verordnung fallen und welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus werden individuelle Fragen beantwortet sowie die häufigsten Praxisfragen systematisch behandelt, unter anderem:
  • Welche Fahrtenschreiber sind für diese Fahrzeugklasse zulässig?
  • Welche technischen Voraussetzungen muss ein Fahrzeug für den Einbau erfüllen?
  • Wo kann ein Fahrtenschreiber eingebaut werden?
  • Was ist zu tun, wenn kein Geschwindigkeitssensor verbaut werden kann?
  • Gibt es Vorschriften zum Einbauort des Fahrtenschreibers?
  • Sind auch PKW von der Regelung betroffen?
 
SBS Fleet-Competence warnt ausdrücklich davor, sich auf Mythen oder ungesicherte Informationen aus dem Internet oder aus sozialen Medien zu verlassen. Eine falsche Einschätzung kann teuer werden: In der Regel drohen 1.500 Euro Bußgeld, wenn ein vorgeschriebener Fahrtenschreiber fehlt – zusätzlich bis zu 750 Euro für nicht vorgelegte Nachweise der vorangegangenen 56 Tage. Im Ausland kann sogar die Untersagung der Weiterfahrt folgen.

 

Mit der Erweiterung des Geltungsbereichs der EU-Verordnung kommen zudem umfangreiche organisatorische und dokumentarische Pflichten auf betroffene Unternehmen zu. Das Online-Seminar vermittelt hierzu einen ersten Überblick und zeigt auf, welche weiteren Schritte notwendig sind. Unternehmen, die unter die neue Regelung fallen, empfiehlt SBS Fleet-Competence ergänzend die Teilnahme an Spezialseminaren für Fuhrparkbetreiber, um rechtssicher und praxisorientiert vorbereitet zu sein.

Die Online-Schulung bietet damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für alle, die ihren Fuhrpark rechtzeitig und regelkonform auf die neuen Anforderungen ab 2026 ausrichten möchten.

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Inhaber Olaf Horwarth

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