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EU-Tachographenpflicht ab 2026
von Marina Gabriel
Vermeiden Sie teure Fehleinschätzungen: Unser Online-Seminar erklärt verständlich die neue Tachographenpflicht für LCV ab 2,5 t, technische Voraussetzungen, Einbaufragen und rechtliche Folgen ab 2026.
Änderung mit weitreichenden Folgen für Unternehmen mit Kleintransportern
Eine historische Änderung wurde durch das Mobilitätspaket I in der Tachographenverordnung (EU) 165/2014 vollzogen. Ab dem 01.07.2026 werden auch Kleintransporter, sogenannte LCVs (Light Commercial Vehicle) bereits mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t vom Geltungsbereich erfasst. Bisher lag diese Grenze bei 3,5 t.
Grundsätzlich gibt es bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t aber bestimmte Voraussetzungen zu beachten, dass diese Fahrzeuge vom Geltungsbereich der EU-Verordnung (EG) 561/2006 und somit eben auch von der Verordnung (EU) 165/2014 erfasst werden.
Unternehmen sollten sich nicht auf Mythen oder Halbwahrheiten aus dem Internet oder den sozialen Medien verlassen!
Das Fahrpersonalrecht ist komplex und viel Vorschriften daher oft schwer zu verstehen. Andererseits werden Verordnungen mangels Hintergrundwissen eben häufig auch falsch interpretiert. Eine Fehleinschätzung kann Sie als Unternehmer teuer zu stehen kommen. In der Regel kostet ein nicht vorhandener, aber vorgeschriebener Fahrtenschreiber 1.500 € Bußgeld – zzgl. bis zu 750,-€ für fehlende Nachweise der vorangegangenen 56 Tage! Im Ausland droht zusätzlich die Untersagung der Weiterfahrt.
SBS Fleet-Competence bietet unter dem Titel "Fahrtenschreiberpflicht bis 3,5 t ab 01.07.2026" ein Online-Seminar an, in dem alle Fragen rund um diese Änderung erörtert und detailliert erklärt werden.
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