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Erweiterte Fahrtenschreiberpflicht ab Juli 2026

von Marina Gabriel

Online-Seminar zeigt, welche Light Commercial Vehicles ab Juli 2026 unter die erweiterte EU-Tachographenpflicht fallen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen Fuhrparkbetreiber beachten müssen.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird der Anwendungsbereich der EU-Tachographenverordnung deutlich ausgeweitet. Künftig unterliegen – abhängig vom Einsatzprofil – auch Light Commercial Vehicles (LCV) mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2,5 Tonnen den Vorgaben zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers der neuesten Generation. Für zahlreiche Unternehmen im gewerblichen Güterverkehr, im Handwerk sowie in Service- und Kurierdiensten ergeben sich daraus neue technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet die SBS Fleet Competence am 21. Januar 2026 ein Online-Seminar von 9:00 bis 10:30 Uhr, das sich gezielt an Fuhrparkbetreiber, Logistikverantwortliche, Compliance-Beauftragte sowie Entscheider in Unternehmen richtet.

Das Seminar beleuchtet detailliert, welche Fahrzeuge und Einsatzarten konkret vom erweiterten Geltungsbereich betroffen sind und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um rechtzeitig regelkonform zu handeln. Neben der rechtlichen Einordnung der EU-Vorgaben liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung im Fuhrparkalltag.

Behandelt werden unter anderem folgende Fragestellungen:
  • Welche digitalen Fahrtenschreiber sind für Fahrzeuge bis 3,5 t zugelassen?
  • Welche technischen Voraussetzungen müssen Fahrzeuge für den Einbau erfüllen?
  • Welche Einbauorte sind zulässig und praxisgerecht?
  • Wie ist vorzugehen, wenn kein Geschwindigkeitssensor verbaut werden kann?
  • In welchem Umfang sind auch PKW von der Neuregelung betroffen?
Die SBS Fleet Competence weist ausdrücklich darauf hin, dass Fehlinterpretationen der Rechtslage erhebliche wirtschaftliche Risiken bergen. Ein vorgeschriebener, aber nicht vorhandener Fahrtenschreiber kann mit Bußgeldern von bis zu 1.500 Euro geahndet werden. Zusätzlich drohen bis zu 750 Euro für fehlende Tätigkeitsnachweise der letzten 56 Tage. Bei Kontrollen im Ausland kann darüber hinaus die Untersagung der Weiterfahrt erfolgen.

 

Mit der Ausweitung der Verordnung gehen zudem erweiterte Dokumentations-, Kontroll- und Schulungspflichten für Unternehmen einher. Das Online-Seminar vermittelt hierzu einen strukturierten Überblick und zeigt auf, welche organisatorischen Anpassungen erforderlich sind. Für Unternehmen mit größerem Umsetzungsbedarf empfiehlt die SBS Fleet Competence ergänzend weiterführende Spezialseminare für Fuhrparkbetreiber.

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Inhaber Olaf Horwarth

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