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Einzigartiges Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus

von Marina Gabriel

Verkehrsunternehmen, die primär im Linienverkehr tätig sind, haben oft mit komplexen gesetzlichen Anforderungen zu kämpfen. Um hier auf dem neuesten Stand zu bleiben, bietet das Intensivseminar „Fahrpersonalrecht Bus – Schwerpunkt Linienverkehr“ eine einmalige Gelegenheit, sich umfassend und praxisnah fortzubilden. Das Seminar findet am 10. April 2025 von 08:00 bis 16:30 Uhr in Hanau statt und richtet sich ausschließlich an Verkehrsunternehmen mit Schwerpunkt Linienverkehr. Veranstalter des Seminars ist die Firma SBS Fleet-Competence aus Salem.

Ein Seminar, das seinesgleichen sucht

Die gesetzlichen Regelungen für den Linienverkehr werden in herkömmlichen Schulungen meist nur oberflächlich behandelt. Das neue Seminarkonzept greift genau hier an und bietet eine bisher unerreichte Tiefe. Unternehmen sind gut beraten, sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu informieren – denn die Einhaltung von Vorschriften ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit.

Themenschwerpunkte des Intensivseminars

Das Fahrpersonalrecht im Linienverkehr weist zahlreiche Besonderheiten auf, die oft nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem:
  • Die relevanten Rechtsgrundlagen und die Verweise auf die EU-Verordnung in der nationalen Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Die Wechselwirkungen mit dem Arbeitszeitgesetz
  • Definition und Abgrenzung des Linienverkehrs sowie Ausnahmen von der EU-Verordnung
  • Berechnung der Linienlänge im Sinne der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen
  • Kontrolle der Vorschriften trotz vorhandener Dienstpläne
  • Besondere Herausforderungen im Mischbetrieb (Linien- und Gelegenheitsverkehr)
  • Bewertung und Berücksichtigung von Ablösungen auf der Linie
  • Bedeutung von Wendezeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz
  • Aufzeichnungs- und Nachweispflichten im Linienverkehr
Darüber hinaus werden wichtige Themen wie Unternehmerpflichten, Arbeitszeiterfassung, das Direktionsrecht und dessen Grenzen sowie spezielle Fragestellungen zu ausländischen Führerscheinen behandelt.

Vertiefung im Gelegenheitsverkehr – Änderungen im Fokus

Im zweiten Teil des Seminars liegt der Fokus auf dem Gelegenheitsverkehr, insbesondere auf den aktuellen Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten:
  • Die neue Flexibilität bei der Pausenregelung
  • Aktualisierte Vorschriften zur täglichen Ruhezeit
  • Praxisanwendung der neuen 12-Tage-Regelung
  • Zusammenhang zwischen der 12-Tage-Regel und der neuen Ruhezeitregelung
  • Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten
  • Fallstricke und Besonderheiten beim Digitalen Tachographen
  • Ausnahmeregelungen für Fähre- und Zugfahrten nach Artikel 12

Anerkennung als Modul im Sinne des BKrFQG

Das Seminar wird als Modul nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) anerkannt und ist daher besonders relevant für Verkehrsunternehmen, die ihre Mitarbeiter umfassend schulen möchten. Bereits in Unternehmen wie INIT in Karlsruhe und bei DB Training / DB Regio wurde das Konzept mit großem Erfolg durchgeführt und wird nun erneut angeboten.

Interessierte Verkehrsunternehmen können sich über den folgenden Link anmelden: https://portal.sbs-info.de/event/01JJY1DDR5JY8Q3MPZC6CZCQG4.

Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich einen Platz in diesem einzigartigen Intensivseminar!

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Inhaber Olaf Horwarth

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