BKF-Schulungen bei SBS - Aus der Praxis für die Praxis

Berufskraftfahrerqualifikation - die sogenannten Module

"Die Schulungen sind nicht langweilig, sondern spannend und praxisnah"

Die BKF Weiterbildung ist durch eine EU- Richtlinie, welche durch das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in nationales Recht umgesetzt wurde, für alle Fahrer zur Pflicht geworden. Bisher haben die meisten Fahrer Ihren Beruf auf Grundlage Ihres Führerscheines ausgeübt. Nur wenige Fahrer haben die Ausbildung zum Berufskraftfahrer als Lehrberuf oder als spätere berufsbegleitende Ausbildung absolviert.

Um die Qualifikation aller Fahrer in der EU und damit auch die Verkehrssicherheit zu verbessern, müssen nun ALLE Fahrer, soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5to zulässige Höchstmasse) oder D1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis zu 16 Fahrgastplätzen) notwendig ist, eine Grundqualifikation und alle 5 Jahre eine 35-stündige BKF-Weiterbildung absolvieren und nachweisen! Die Grundqualifikation ist nur erforderlich, wenn die betreffende Fahrerlaubnisklasse nach dem 09.09.2008 (Bus) bzw. dem 09.09.2009 (LKW) erteilt wurde!

Grundsätzlich sind davon alle o.g. Fahrer betroffen, egal ob sie im Werksverkehr oder für öffentliche Körperschaften (Kommunen etc.) im Einsatz sind. Beförderungen zu privaten Zwecken sind von dem Gesetz ausgenommen. Über weitere mögliche Ausnahmen vom BKrFQG informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Die sogenannten Module

Die vorgeschriebene Weiterbildung nach dem BKrFQG wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als „Berufskraftfahrerqualifikation Module“ bezeichnet. Warum aber sprechen überhaupt alle von 5 Modulen?

Wortlaut des § 4 BKrFQV:

(1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen und aufzufrischen. Besondere Schwerpunkte sollen die Verkehrssicherheit, die Sicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens bilden.

Eine einmalige Wiederholung von Unterkenntnisbereichen unter Einhaltung von Satz 2 ist zulässig.

(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Die Unterrichtseinheiten können bei verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Eine Ausbildungseinheit kann auf zwei aufeinanderfolgende Tage aufgeteilt werden.

(3) Mindestens eine Ausbildungseinheit umfasst einen die Verkehrssicherheit betreffenden Unterkenntnisbereich. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen.

Kenntnisbereiche nach Anlage 1 der BKrFQV

In den oben erwähnten drei Kenntnisbereichen (keine Prüfung notwendig) werden Ihnen Kenntnisse aus folgenden Themenbereichen vermittelt:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik

Das BKrFQG und die Durchführungsverordnung BKrFQV kennen also den Begriff der "Module" nicht.

Warum sprechen viele dann von 5 Modulen?

Die führenden Verlage für Aus- und Weiterbildungsmedien haben nun die Kenntnisbereiche eigenständig in 5 „Module“ zusammengefasst. Somit hat sich bei den Teilnehmern und den meisten Ausbildungsstätten der Sprachgebrauch auf diese 5 Module (Berufskraftfahrerqualifikation Module) gefestigt. Natürlich können die Themen jedoch komplett frei nach Ihren Anforderungen zusammengestellt werden.

Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen individuelle Schulungen mit einer auf Sie abgestimmten Auswahl an Themen (Kenntnisbereichen). Wichtig dabei zu beachten ist nur, dass mit den 35 Stunden eben Themen aus allen 3 Kenntnisbereiche behandelt werden.

Praxis, die im Gedächtnis bleibt:

Einfach nur zuhören und zusehen bringt keinen nachhaltigen Lernerfolg. Selber machen schon! An unseren über 100 Digitalen Tachographen – Trainingsgeräten können alle Unsicherheiten beseitigt werden. Viele hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und sogar Kontrollkarten) gewährleisten, dass wirklich JEDER Teilnehmer ausreichend üben kann.

So können Sie das Gelernte sofort in die Praxis umsetzen, wodurch das Wissen nachhaltig gesichert wird. Außerdem erfahren Sie die Unterschiede der einzelnen Geräte und lernen die neuesten Gerätegenerationen, wie den VDO DTCO 4.0e, 4.1 den SE 5000 connekt, den SE 5000-8.1 und den EFAS 5.0 kennen.

Langweiliger Theorieunterricht und reine PowerPoint-Vorträge sind nicht geeignet, neue Erkenntnisse praxisgerecht zu vermitteln. Fahrer sind Praktiker und müssen Kenntnisse erleben und spüren. Egal ob beim Sicherheitstraining, am digitalen Fahrtenschreiber oder bei der Ersten Hilfe. Nur was man selbst erlebt hat, glaubt man auch und diese Erinnerung ist im Gedächtnis verankert.

Nicht alles ist neu

Bestimmt wird nicht alles NEU sein, was in den Schulungen behandelt wird. Vorhandene Kenntnisse immer wieder auffrischen ist jedoch genauso wichtig!

Ziel ist es jedoch auch, Bekanntes zu überdenken und Zusammenhänge zu erkennen. Vielleicht ist es auch Zeit, bisherige Gepflogenheiten und Verhaltenweisen über Bord zu werfen und sich auf neue Erkenntnisse einzulassen.

Lassen Sie sich überraschen und Sie werden feststellen, dass Sie viele Erkenntnisse für Ihre tägliche Praxis mitnehmen werden – dafür sorgen wir durch unsere eigenen Praxiserfahrungen, als Fahrer und Unternehmer.

Inhaber Olaf Horwarth

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Ein Gewinn für das Unternehmen

Eine sogenannte BKF-Schulung darf Sie nicht nur Geld und Zeit kosten – sie muss unter dem Strich einen Gewinn für das Unternehmen bringen. Wenn Ihre Fahrer ein größeres Wissen haben, entstehen weniger Schäden und Bußgelder und die Kunden sind zufriedener.

Mit SBS haben Sie den innovativen Partner aus der Praxis!