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Eine erneute Verschärfung der Kontrollen und der Haftung für Verkehrsunternehmen ist durch die seit 01. Januar 2017 gültige Verordnung 403/2016 manifestiert worden. Insbesondere die dort aufgeführten Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwerwiegende Verstöße“ aufgeführt: Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung, sowie Punkt 17: fehlender Nachtrag.