BKF-Weiterbildung, Schulung Ladungssicherung, Digitaler Tacho und ECO-Training - SBS, ihr Praxispartner.

Pflichten des Unternehmers und Verkehrsleiters

"Vermeiden Sie hohe Bußgelder"

Die von uns angebotene Fuhrparkleiter Ausbildung befasst sicht explizit und im Besonderen mit den Überwachungspflichten und der Haftung, die der Fuhrparkleiter oder Verkehrsleiter in den Bereichen Ladungssicherung, Digitaler Tacho, Sozialvorschriften und Schulung in der Regel vom Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit zu übernehmen hat.

Wussten Sie z. B., dass der Unternehmer / Verkehrsleiter regelmäßig zu überprüfen hat, ob die Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden?

Hohe Geldbußen

Hierzu hat das OLG Frankfurt bereits 2010 (AZ: 2 Ss-OWi 276/10) entschieden, dass die Verletzung der Aufsichts- und Überwachungs- pflichten des Unternehmers unabhängig von einem etwaigen Dispositionsverstoß zu werten sind. Der betreffende Unternehmer wurde zu 9.000€ Geldbuße verurteilt. Die neue EU-Tachographen-Verordnung 165/2014 schreibt darüber hinaus erstmalig in dieser Deutlichkeit vor, dass der Unternehmer für die Schulung der Fahrer im Umgang mit den Kontrollgeräten (Digitaler Tacho) zu sorgen hat.

Aber auch im Bereich der Ladungssicherung zahlt sich eine Fuhrparkleiter Ausbildung durch uns aus. Hierzu hat zum Beispiel das OLG Bamberg (2 Ss OWi 659/13) beschlossen, dass der für die Halterpflichten verantwortliche Mitarbeiter umfassende Vorkehrungen zur Einhaltung der Ladungssicherungsvorschriften zu treffen hat! Wie Sie diese Pflichten in der Praxis umsetzen können und wie Sie eine ordnungsgemäße Ladungssicherung sicherstellen zeigen wir Ihnen in unseren Schulungen.

Fuhrparkleiter und Verkehrsleiter

Haftung und Folgen

Inzwischen sind hohe Bußgelder, die in Summe auch mal einen fünfstelligen Betrag erreichen können, keine Seltenheit mehr. Fuhrparkleiter Ausbildung Wegen Verletzung der Organisationspflicht musste erst vor kurzem eine Spedition mehr als 20.000 € Bußgeld bezahlen. Die Verantwortlichen im Unternehmen hatte es unterlassen, für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen und dies auch zu kontrollieren.

 

Darüber hinaus werden Anzahl und Schwere der Verstöße in einem zentralen Register mit einem neuen Risikoeinstufungssystem bewertet. Dabei werden auch Anzahl der Verstöße im Verhältnis zur Unternehmensgröße betrachtet. Bei Überschreitung einer Punktegrenze droht die Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters und damit der Entzug der Genehmigung! Aber auch kleinere Vergehen werden ab einem Bußgeld von 200 € im Gewerbezentralregister erfasst, was Ihnen z.B. bei einem Antrag auf Verlängerung einer Transportlizenz zum Verhängnis werden kann.

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Die wichtigsten Pflichten des Unternehmers / Verkehrsleiters im Überblick

  • Der Unternehmer haftet für Verstöße der Fahrer bei den Sozialvorschriften und ist verpflichtet, die Fahrer regelmäßig zu schulen und zu überwachen!(Art.10,VO(EG)561/2006)
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden! Es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden(Art.33,VO(EU)165/2014)
  • Der Halter (Fuhrparkleiter, Verkehrsleiter oder Unternehmer) darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass […] die Ladung nicht vorschriftsmäßig ist!(§ 31 Absatz 2 StVZO)
  • Wer als Inhaber eines Betriebs oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, handelt ordnungswidrig!(§ 130 OWiG)
  • Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das Unternehmerpflichteneinwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte […]!(Art.13,VO(EG)3821/85)
  • Wer durch Fahrlässigkeit (z.B. übermüdete Fahrer) den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.[…]!(§ 222 StGB)

Keine Sorge – Wir unterstützen Sie bei Ihren Pflichten durch unsere Fuhrparkleiter Ausbildung!

Natürlich können Sie bestimmte Aufgaben auch an uns delegieren. Mit unserem Service haben Sie von nun an mehr Zeit für IHR Geschäft und zugleich mehr Sicherheit, alle Vorschriften und Verpflichtungen einhalten zu können.


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