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Am 27.10.2024 ist es mal wieder so weit: Zeitumstellung

von Marina Gabriel

Am 27.10.2024 ist es mal wieder so weit: Die Uhrzeit wird von Sommerzeit auf Winterzeit umgestellt. Auch wenn die meisten Menschen, die Zeitumstellung aufgrund moderner Funkuhren wohl gar nicht mehr richtig wahrnehmen, so gibt es doch ein Gerät, bei dem diese Umstellung noch manuell vorgenommen werden muss und dabei zu beachten ist, ob die Uhrzeit nun 1 Stunde nach vorne oder 1 Stunde zurückzustellen ist. Die Rede ist vom digitalen Fahrtenschreiber, aber ist das im Jahr 2024 tatsächlich noch händisch zu machen?

Die eindeutige Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt darauf an. Soll heißen, dass es darauf ankommt, welcher Fahrtenschreiberhersteller im Fahrzeug verbaut ist. Bei VDO ist diese Umstellung bis zum aktuellen Release 4.1 immer noch manuell vorzunehmen. Über das Menü Eingabe à Fahrzeug gelangt man zum Menüpunkt Ortszeit. Wird dieser Menüpunkt mit OK aufgerufen, zeigt das Display links die UTC-Zeit (Weltzeit) und auf der rechten Seite die blinkende Ortszeit. Mit den beiden Pfeiltasten hoch runter kann man nun die Ortszeit in 30 Minutenschritten verändern. Genauer gesagt verändert man allerdings nicht die Ortszeit, sondern den sogenannten Offset, den Versatz zwischen UTC-, und Ortszeit. Bei der nun am 27.10.2024 anstehenden Umstellung wäre nun der Versatz von bislang 2 Stunden auf 1 Stunde zurückzustellen. Der Abstand zwischen UTC- und Ortszeit beträgt im Winter also 1 Stunde. Selbstredend muss diese Umstellung dann mit OK bestätigt werden, worauf der Fahrtenschreiber „Eingabe gespeichert „meldet.

 

Alles zum Thema Zeit Umstellung finden Sie auch in der neuen 7. Auflage des Buches „Digitale Fahrtenschreiber von A bis Z“ im Kapitel 6.4.

Bei Stoneridge wurde der Fahrer bereits in der Vergangenheit am letzten Sonntag im März und am letzten Sonntag im Oktober über ein automatisch erscheinendes Popup „Neue Zeit?„ auf die notwendige Umstellung hingewiesen. Im Grunde war es natürlich mehr als nur ein Hinweis. Denn die vorgenannte Frage, die wie beschrieben automatisch erscheint, beinhaltete auch schon die Anzeige der neuen Ortszeit. Der Fahrer musste in dem Fall die Frage nur noch mit OK bestätigen und die Umstellung war erledigt. Inzwischen kann der Fahrtenschreiber von Stoneridge seit dem Jahr 2021 zum Beispiel mittels Unternehmenskarte so eingestellt werden, dass die Zeitumstellung unter Berücksichtigung der Zeitzone völlig automatisch im Hintergrund erfolgt. Der Versatz zwischen UTC- und Ortszeit wird also abhängig von der Zeitzone, in dem sich der Fahrtenschreiber befindet, völlig ohne Zutun des Fahrers eingestellt. Und dies eben nicht nur beim Wechsel Winter - Sommerzeit, sondern eben auch beim Durchfahren verschiedener Zeitzonen.

Eine solche automatische Umstellung von Winter auf Sommerzeit oder umgekehrt gab es bisher nur beim Efas von Intellic. Intellic wurde aufgrund der Insolvenz von ZF gekauft und wir dürfen gespannt sein, ob auch der zukünftige Fahrtenschreiber von ZF diese Funktion beibehalten hat. Es gibt also durchaus schon eine ganze Weile Fahrtenschreiber, bei denen die Zeitumstellung halb- oder eben sogar vollautomatisch erfolgt.

 

Ist die Zeitumstellung gesetzlich vorgeschrieben?

Seit dem digitalen Fahrtenschreiber gibt es in der Tachographenverordnung keine Vorschrift mehr, die eine Umstellung der Ortszeit bzw. des Versatzes zwischen UTC- und Ortszeit explizit vorschreibt. Allerdings verursacht eine falsche Einstellung der Ortszeit, also ein falsch eingestellter Versatz zwischen UTC- und Ortszeit, dass der Nachtrag unter Umständen um diese 1 Stunde falsch gespeichert wird. In der brandneuen 7. Auflage des Buches „Digitale Fahrtenschreiber von A bis Z“ ist diese Problematik detailliert mit Beispielen erklärt. Daher scheint in diesem Beitrag eine kurze Erklärung ausreichend. Hintergrund für einen möglichen falschen Nachtrag ist die Tatsache, dass der digitale Fahrtenschreiber die Uhrzeiten, die seit den Geräten Generation 1 Version 2 beim Nachtrag in Ortszeit erfasst werden, im Fahrtenschreiber in UTC umgerechnet und gespeichert werden. Ist nun der Versatz zwischen UTC- und Ortszeit falsch eingestellt, werden die Eingaben eben genauso falsch umgerechnet.

Daraus ergibt sich dann natürlich doch ein Verstoß, weil auf diese Weise der Fahrtenschreiber nicht ordnungsgemäß benutzt wurde. Gemäß Artikel 32 Tachographenverordnung haben Unternehmer und Fahrer dafür zu sorgen, dass der Fahrtenschreiber einwandfrei funktioniert und Fahrtenschreiber sowie Fahrkarte ordnungsgemäß benutzt werden.

 

Fazit:

Auch wenn die falsche Einstellung der Ortszeit oder anders ausgedrückt. Ein falscher Versatz zwischen UTC- und Ortszeit nicht unmittelbar einen Verstoß darstellt, ergibt sich daraus dann ein Verstoß, wenn durch die falsche Einstellung der Nachtrag falsch auf der Fahrkarte gespeichert wird. Auf die Live-Aufzeichnungen, während die Fahrkarte gesteckt ist, hat ein falsch eingestellter Versatz im Übrigen keine Auswirkungen. Denn der Fahrtenschreiber gespeichert direkt alles in UTC- Zeit.

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