Termin 07.07.2016: Digitale Kontrollgeräte / Sozialvorschriften!
– Änderungen, Neuigkeiten, Unternehmerpflichten, Haftungsrisiko und Lösungen –
Verschärfte Spielregeln für Verkehrsunternehmen!
Bereits seit März 2015 wurde nicht nur die Verantwortung der Auftraggeber für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Subunternehmer deutlicher in der deutschen Fahrpersonalverordnung formuliert, gleichzeitig wurde auch der Bußgeldrahmen für die Unternehmen von 15.000 € auf 30.000 € verdoppelt.
Aber auch die EU hat mit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 die Verantwortung des Unternehmens verdeutlicht und ausgeweitet. Im Artikel 33, heißt es nun erstmals in dieser Deutlichkeit:
Artikel 33 VO (EU) 165/2014: Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens
(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.
Über Haftung und Risiken sowie die Umsetzung der Unternehmerpflichten informieren wir Sie auf unserer Fachveranstaltung!
Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier: Einladung Fachveranstaltung
Intensiv setzen wir uns auch in unserem Buch „Digitale Kontrollgeräte in der Praxis“ mit dem Thema auseinander!